Grundsatzerklärung zu den FSC Kernarbeitsnormen
Wir, die Firma Keller & Wehbrink Möbelteile GmbH, bekennen uns zu den FSC-Kernarbeitsnormen und erklären hiermit:
Wir setzen keine Kinderarbeit ein:
- Es werden keine Arbeitnehmer unter 15 Jahren beschäftigt. Keine Person unter 18 Jahren wird mit gefährlichen oder schweren Arbeiten beschäftigt; es sei denn, es handelt sich um eine Ausbildung im Rahmen der genehmigten nationalen Gesetze und Vorschriften.
- Der Zertifikatsinhaber verbietet die schlimmsten Formen der Kinderarbeit.
Wir schließen alle Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit aus, insbesondre:
- Körperliche und sexuelle Gewalt
- Schuldknechtschaft
- Vorenthaltung von Löhnen/ einschließlich der Zahlung von Arbeitsgebühren und/ oder der Zahlung einer Kaution zur Aufnahme einer Beschäftigung
- Einschränkung der Mobilität/ Beweglichkeit des Arbeitnehmers
- Einbehaltung von Reisepass und/ oder Ausweispapieren
- Androhung von Denunziation bei den Behörden
- Arbeitsverhältnisse sind freiwillig und basieren auf gegenseitigem Einverständnis, ohne Androhung einer Strafe
Wir stellen sicher, dass Beschäftigungs- und Berufspraktiken nicht diskriminierend sind.
Wir respektieren die Vereinigungsfreiheit und das effektive Recht auf Kollektivverhandlungen:
- Die Arbeitnehmer/innen können Arbeitnehmerorganisationen ihrer eigenen Wahl gründen oder solchen beitreten.
- Der Zertifikatsinhaber respektiert die volle Freiheit der Arbeitnehmerorganisationen, ihre Satzungen und Regeln aufzustellen.
- Wir respektieren das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen. Arbeitnehmer/innen erfahren bei der Ausübung dieser Rechte keine Diskriminierung oder Bestrafung.
- Mit rechtmäßig gegründeten Arbeitnehmerorganisationen und/ oder ordnungsgemäß gewählten Vertretern wird nach Treu und Glauben verhandelt und wir bemühen uns ggf. nach besten Kräften, einen Tarifvertrag abzuschließen
- Kollektivvereinbarungen werden umgesetzt, wo sie existieren.
Löhne, 24.09.2024
Thorsten Keller (Geschäftsführer)